Behandlungskosten

Die Hon­o­rarzahlung erfol­gt zu jed­er Ther­a­piesitzung in Form ein­er Barzahlung. Die Abrech­nung erfol­gt nach Richtlin­ien der jew­eils für den Ther­a­peuten gülti­gen Gebührenord­nung, hier­für erhal­ten Sie eine Quit­tung. Für Rück­er­stat­tungsansprüche bei Ihrem Ver­sicher­er erhal­ten Sie eine ord­nungs­gemäße Koste­nauf­stel­lung in Form ein­er Gesamtrech­nung.

Tra­di­tionelle Chi­ne­sis­che Medi­zin (TCM) gehört zu den im Hufe­land­verze­ich­nis anerkan­nten alter­na­tiv­en Ther­a­piev­er­fahren. Ob Kosten von Ihrem Ver­sicher­er über­nom­men wer­den, kön­nen wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem Ver­sicher­er.

Die geset­zlichen Krankenkassen erstat­ten in der Regel keine Behand­lungskosten für Pri­vatärzte und Heil­prak­tik­er. Eine Nach­frage beim Ver­sicher­er ist in Einzelfällen sin­nvoll.

Pri­vate Krankenkassen erstat­ten die Behand­lungskosten, in Abhängigkeit zu Ihrem gewählten Tarif, voll, teil­weise oder gar nicht. Welche Modal­itäten auf Sie zutr­e­f­fen erfahren Sie bei Ihrem Ver­sich­er.

Bei­hil­festellen für Beamte und Post­beamte erstat­ten häu­fig einen Teil der Behand­lungskosten. Ob und welche Kosten über­nom­men wer­den, erfahren Sie bei Ihrem Ver­sicher­er.

Pri­vate Zusatzver­sicherun­gen für heil­prak­tis­che Leis­tun­gen erstat­ten die Behand­lungskosten meist anteilig, in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rech­nungsstel­lung für Sie erfol­gt nach dem Gebühren­verze­ich­nis für Heil­prak­tik­er (GebüH85).