Abrechnung mit dem Therapeuten
Die Honorarzahlung erfolgt zu jeder Therapiesitzung in Form einer Barzahlung. Die Abrechnung erfolgt nach Richtlinien der jeweils für den Therapeuten gültigen Gebührenordnung, hierfür erhalten Sie eine Quittung. Für Rückerstattungsansprüche bei Ihrem Versicherer erhalten Sie eine ordnungsgemäße Kostenaufstellung in Form einer Gesamtrechnung.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) gehört zu den im Hufelandverzeichnis anerkannten alternativen Therapieverfahren. Ob Kosten von Ihrem Versicherer übernommen werden, können wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem Versicherer.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Behandlungskosten für Privatärzte und Heilpraktiker. Eine Nachfrage beim Versicherer ist in Einzelfällen sinnvoll.
Privat versicherte Patienten
Private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten, in Abhängigkeit zu Ihrem gewählten Tarif, voll, teilweise oder gar nicht. Welche Modalitäten auf Sie zutreffen erfahren Sie bei Ihrem Versicher.
Beamte
Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatten häufig einen Teil der Behandlungskosten. Ob und welche Kosten übernommen werden, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Private Zusatzversicherungen für heilpraktische Leistungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig, in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung für Sie erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85).